Die Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn (MSZ)

Die Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn, kurz MSZ, wird immer wieder in meinen Beiträgen vorkommen, weshalb ich in diesem Beitrag erklären möchte, was die MSZ überhaupt ist und was sie macht.

Was genau ist die MSZ?

Jeder Reisende (mit Behinderung), der mit der Deutschen Bahn fährt und Hilfe braucht (zum Beispiel beim Ein-, Aus- und Umsteigen), muss diese Hilfen bei der MSZ anmelden. Die MSZ wiederum meldet die Hilfe dann bei den entsprechenden Personen an, die die Hilfe leisten. Ein Rollstuhlfahrer braucht zum Beispiel bei den meisten Zügen eine Rampe, um hinein und heraus zu kommen. Hat der Zug eine bordeigene Rampe, wird dem Lokführer Bescheid gegeben. Hat der Zug keine bordeigene Rampe und es muss ein Hublift verwendet werden, dann wird dem Bahnhofspersonal Bescheid gegeben.

Ist man als Reisender auf die Ein-, Aus- und Umstiegshilfen angewiesen, muss man diese Hilfen bis spätestens einen Tag vor der Abreise bis 20 Uhr bei der MSZ anmelden (siehe folgenden Link der Deutschen Bahn). Das ist deshalb wichtig, weil nicht jeder Zug/Bahnhof eine Hilfe hat und auch immer nur einer bestimmten Anzahl an Reisenden gleichzeitig geholfen werden kann (das ist von der Größe des Bahnhofs bzw. der Anzahl der Bahnhofmitarbeiter abhängig). Bei kleinen Bahnhöfen gibt es mitunter nur einen Mitarbeiter, der die Hilfen leisten kann. In größeren Bahnhöfen, wie Stuttgart, gibt es mehr Personal, weshalb auch mehreren Reisenden an unterschiedlichen Gleisen zur selben Zeit geholfen werden kann.

Wer braucht die Hilfen?

2016 hat die MSZ 660.000 Hilfeleistungen organisiert.

Ich habe zwar bei der MSZ nachgefragt, ob es eine Statistik gibt, von welchen Personengruppen der Dienst am meisten genutzt wird, habe aber dazu keine Rückmeldung bekommen. Deshalb kann ich nur vermuten, dass Menschen mit Gehbehinderung den größten Personenkreis bilden, die Hilfen beim Aus-, Ein- und Umstieg brauchen. Folgende Hilfsmittel stehen ihnen zur Verfügung:

Hublift: Der Hublift hat vorne und hinten eine ausklappbare Rampe. Die hintere Rampe wird heruntergeklappt, sodass der Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer etc. auf den Hublift fahren kann. Der Lift wird dann durch Hubarbeit nach oben befördert, sodass ein ebenerdiger Zustieg bei Zügen möglich ist, die eine Treppe zum Einsteigen haben. Dann wird die vordere Rampe hinuntergeklappt und der Rollstuhlfahrer kann in den Zug fahren. Der Hublift steht auf dem Bahnhof und gehört nicht zum Zug.

 

 

Auf diesem Bild seht ihr mich, wie ich mit dem Hublift gerade aus dem ICE aussteige.


manuelle Rampe und 
elektrische Rampe: Einige Züge haben auch eine bordeigene Rampe, damit der Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer etc. in den Zug kommt.

Auch Menschen mit Sehbehinderung, kognitiver oder Sinnesbehinderung sowie ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern nehmen die Hilfen in Anspruch. Sie können dann vom Bahnpersonal zum nächsten Zug oder zum Ausgang des Bahnhofs geführt werden.

 

Wie meldet man die Hilfen an?

Es gibt vier Möglichkeiten, wie man die Hilfen anmelden kann, und zwar über

  1. das Formular (siehe folgenden Link)
  2. Telefon (0180 6 512 512 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf))
  3. E-Mail (msz@deutschebahn.com)
  4. Fax (0180 5 159 357 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, max. 42 ct/Min))

Alle Angaben ohne Gewähr! Auf diesem Link der Deutschen Bahn sind immer die aktuellen Daten. 

Welche Nachteile entstehen durch die Notwendigkeit der Anmeldung?

Für die betroffenen Reisenden heißt das: spontan Bahnfahren ist bei Zügen der Deutschen Bahn nicht bzw. so gut wie nicht möglich. Man kann auch nicht immer mit der gewünschten Verbindung fahren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Bahnhof nicht barrierefrei ist, das Bahnhofspersonal zu der gewünschten Fahrzeit keine freien Kapazitäten hat oder der Zug nicht barrierefrei ist. Bei Fernverkehrszügen kann es auch sein, dass es keinen Rollstuhlplatz mehr gibt, es gibt nämlich in der Regel nur zwei Rollstuhlplätze pro Abteil. Gerade bei Strecken, bei denen man auch mit dem Fernverkehr fährt, ist es deshalb ratsam, die Hilfen deutlich länger als 24 Stunden vor der Fahrt anzumelden. 

Hinzu kommt, dass die MSZ die Hilfen nur für Züge der Deutschen Bahn anmelden kann. Wenn man beispielsweise mehrmals umsteigen muss und ein Zug von einem Privatanbieter ist, kann die MSZ die Hilfen für diesen Zug nicht anmelden; für die anderen natürlich schon. Für den Reisenden bedeutet das, dass er zusätzlich zu der mitunter sehr nervenaufreibenden Anmeldung bei der MSZ noch andere Verkehrsbetriebe anrufen und die Hilfen bei ihnen anmelden muss. Immerhin teilt die MSZ in der Regel die dafür notwendige(n) Telefonnummer(n) mit.

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