DB kommt ihrer Beförderungspflicht nicht nach

Ich habe sehr lange überlegt, ob ich einen weiteren Beitrag zur fehlenden Barrierefreiheit beim IRE auf der Hochrheinstrecke schreiben soll oder nicht. Das Problem: Es gibt keine Neuigkeiten, die Situation hat sich nicht verändert.

„Es bleibt kein mobilitätseingeschränkter Reisender zurück und es werden fahrzeuggebundene Hublifte eingesetzt (auch E-Rollstühle bis 350 kg). Der Verkehrsvertrag sieht seit  Dezember 2018 einen Hublift vor. Diese sind seit 1. Dezember in Betrieb.“

Diese Aussage habe ich am 29.12.2018 vom Sprecher der Bahn erhalten. Sie steht im Gegensatz zu den Aussagen der Mobilitätszentrale (MSZ) der Bahn. Immer wieder habe ich eine Fahrt von Bad Säckingen nach Singen angemeldet, zuletzt am 30.01.2019. Die Rückmeldungen sind immer dieselben:

„Wir können die Hilfeleistungen nicht wie gewünscht anmelden, da eine Auslandung aus dem IRE am Bahnhof Singen (Hohentwiel) nicht möglich ist. Der Zug hat keine Rampe und die Hebebühne kann an diesen Zügen nicht angelegt werden.“

Seitens des Bahnsprechers erhalte ich keine Rückmeldungen mehr und die MSZ sagt, dass mobilitätseingeschränkte Reisende nicht mehr mit dem IRE fahren können.

Dieser sehr kurze Beitrag steht hiermit stellvertretend dafür, dass es kein Vorankommen der Deutschen Bahn in Bezug auf die Barrierefreiheit beim IRE auf der Hochrheinstrecke gibt. Nach wie vor dürfen mobilitätseingeschränkte Reisende nicht mit dem IRE fahren. Die DB kommt hier ihrer Beförderungspflicht nicht nach.

Hinzu kommt, dass es beispielsweise keine alternative Verbindung von Bad Säckingen nach Singen gibt. Mobilitätseingeschränkte haben also seit über einem halben Jahr keinerlei Möglichkeiten, mit dem Öffentlichen Personennahverkehr nach Singen zu fahren.

Für die Strecke nach Stuttgart gibt es zwar die Möglichkeit, über Basel zu fahren, allerdings muss die betroffene Personengruppe dann mit dem Fernverkehr fahren, denn ansonsten fährt man mindestens eine Stunde länger als alle anderen Reisenden, die mit dem IRE über Singen nach Stuttgart fahren dürfen. Dies bedeutet ein erheblicher finanzieller Mehraufwand. Auch hierfür gibt es keinerlei Angebote der Kostenerstattung seitens der DB.

Meine bisherigen Artikel zum Thema könnt ihr hier nachlesen:
IRE am Hochrhein: Erlaubnis oder Verbot für mobilitätseingeschränkte Reisende?
Kein Einstieg für Mobilitätseingeschränkte in den neuen IRE am Hochrhein

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